Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 19.08.2010 - 10 Ca 971/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 19.08.2010 - 10 Ca 971/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 538/10
- BAG, 30.11.2011 - 4 AZR 303/11
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 538/10
Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst im …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.08.2010 - Az.: 10 Ca 971/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des streitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.08.2010, Az. 10 Ca 971/10 (Bl. 40 ff. d.A.).
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.08.2010 - 10 Ca 971/10 - abzuändern und festzustellen, dass die Klägerin seit dem 01.11.2009 in der Entgeltgruppe S 14 des Besonderen Teils - Verwaltung bzw. Pflege- und Betreuungseinrichtungen - des TVöD eingruppiert ist und die Beklagte verpflichtet ist, sie ab dem 01.11.2009 entsprechend dieser Entgeltgruppe zu vergüten.